Die Pflegeversicherung
Neben dem Pflegeversicherungsgesetz möchten wir Ihnen hier die einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung vorstellen. Dies sind:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistungen
- Pflegehilfsmittel
- Verhinderungspflege
- Teilstationäre Leistungen: Tagespflege und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Zusätzliche Leistungen für Wohngruppen
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
- Vollstationäre Pflege
- Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
- Entlastungsbetrag
- Übergangspflege für Menschen ohne Pflegegrad
Das Pflegeversicherungsgesetz
Nachfolgend stellen wir Ihnen das Gesetz zur Pflegeversicherung vor und geben einen Überblick über die Pflegereform. Die wichtigsten Vorschriften sind:
§ 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit
§ 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit
Leistungen der Pflegeversicherung
Pflegegeld
Die wohl bekannteste und am meisten in Anspruch genommene Leistung der Pflegeversicherung ist das Pflegegeld. Es wird von der Pflegekasse auf Antrag gezahlt, wenn Angehörige, Freunde, Bekannte oder Ehrenamtliche die pflegebedürftige Person in der eigenen Wohnung pflegen.
Beiträge zur Rentenversicherung für Angehörige
Die Pflegeversicherung zahlt für pflegende Angehörige Beiträge in die Rentenversicherung ein. Dadurch erzielen diese später eine höhere Altersrente. Die Einzelheiten und Voraussetzungen hierzu lesen Sie hier: Pflegeversicherung zahlt Rentenbeiträge für Angehörige
Tagespflege und Nachpflege
Die Kosten der Nacht- und Tagespflege als Formen der teilstationären Pflege werden zum Teil ebenfalls von der Pflegeversicherung übernommen. Ein Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.