Pflegereform 2021
Die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung soll im Jahr 2021 fortgesetzt werden. So sollen beispielsweise die Kosten für die stationäre Pflege gedeckelt werden. Außerdem soll es Leistungsverbesserungen im Bereich der ambulanten Pflege, also der Pflege Zuhause, geben.
Zu den Einzelheiten hier: Pflegereform 2021
Pflegereform 2017
Das Leistungssystem der gesetzlichen Pflegeversicherung soll genauer und damit gerechter werden, und zwar sowohl für Pflegebedürftige als auch für Pflegende. Die Pflegereform stellt keinen der heute rund 2,7 Millionen Leistungsbezieher aus der sozialen und privaten Pflegeversicherung schlechter.
Welchen Zweck verfolgt die Pflegereform 2017?
Das Hauptanliegen der Pflegereform ist es, Demenzkranke besser in die Leistungen der Pflegeversicherung einzubeziehen. Im bisherigen System fallen sie oft durch das Raster und erhalten keine Leistungen.
Was wird aus den bisherigen Pflegestufen?
Bisher gibt es drei Pflegestufen. Sie werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Die Pflegegrade 1, 2 und 3 gelten für geringe, erhebliche und schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Der Pflegegrad 4 beinhalte schwerste Beeinträchtigungen, der Pflegegrad 5 wird vergeben, wenn besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung hinzukommen. Bei der Einordnung in einen der Pflegegrade wird daruf geachtet, inwiefern sich der Bedürftige noch selbst versorgen kann und wie mobil er ist.
Müssen bisherige Pflegebedürftige mit einer Verschlechterung der Leistungen rechnen?
Nein, da das neue Gesetz einen Bestandsschutz vorsieht. Dieser garantiert, dass den bisherigen Pflegebedürftigen keine Nachteile erwachsen. Das gilt auch für Pflegebedürftige, die sich neu begutachten lassen, weil sie einehöhere Einstufung wünschen.
Müssen die Versicherten mit neuen Kosten rechnen?
Die Pflegereform will zusätzliche Kosten für die Betroffenen vermeiden. Duch die Einstufung in einen höheren Pflegegrad soll sich der zu entrichtende Eigenanteil nicht erhöhen.
Was ändert sich für pflegende Angehörige?
Die Pflegeversicherung wird in Zukunft Rentenbeiträge für Angehörige zahlen, die ein Familienmitglied pflegen. Wer dafür aus dem Beruf aussteigt, soll von den Pflegekasen dauerhaft Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt bekommen. Bisher war dies nur für maximal sechs Monate der Fall.
Müssen sich pflegebedürftiger Mensch neu begutachten lassen?
Diejenigen, die bisher eine Pflegestufe haben oder bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Kompetenz, ihren Alltag selbständig zu leben, festgestellt wurde, werden automatisch in einen der neuen Pflegegrade übergeleitet. Eine neue Begutachtung ist also nicht notwendig.
Wie funktioniert die automatische Überleitung?
Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden automatisch von ihrer Pflegestufe in den nächst höheren Pflegegrad übergeleitet. Pflegestufe 1 würde beispielsweise zum Pflegegrad 2 werden. Menschen, bei denen eine Beeinträchtigung der Alltagskompetenz festgestellt wurde, werden in den übernächsten Pflegegrad überführt. Das bedeutet, sie würden den Pflegegrad 2 erhalten. Im neuen Einstufungssystem der Pflegegrade erhalten alle Menschen den Pflegegrad, der nach Ansicht von Fachleuten für Menschen für die unterschiedlich schweren Beeinträchtigungen der richtige ist und den sie bei einer neuen Einstufung voraussichtlich erhalten würden. Die Pflegekassen ordnen jedem pflegebedürftigen Menschen mit einer Pflegestufe oder eine Feststellung der Beeinträchtigung der Alltagskompetenz den per Gesetz vorgesehenen, neuen Pflegegrad zu und teilen das dem Pflegebedürftigen mit. Eine Antragstellung und Begutachtung wird für die Betroffenen somit vermieden.
Kann man nach der automatischen Überleitung durch eine neue Begutachtung zurückgestuft werden?
Niemand, der vorher schon von der Pflegeversicherung Leistungen erhalten hat, soll bei der automatischen Überleitung schlechter gestellt werden. Das gilt auch dann, wenn jemand einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad gestellt hat, der Gutachter aber einen niedrigeren Pflegegrad feststellt. Da aber die Überleitung nicht zu geringeren Leistungen, sondern bei den meisten Betroffenen sogar zu höheren bzw. deutlich höheren Leistungen als heute führt, wird ein solcher Antrag in aller Regel nicht erforderlich sein.
Was ändert sich für Pflegebedürftige im Pflegeheim?
Bisher befanden sich die Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen in einem Dilemma: Mit der Einstufung in eine höhere Pflegestufe zahlte die Pflegeversicherung zwar mehr, der von den Betroffenen zu tragende pflegebedingte Eigenanteil stieg aber ebenfalls. Die Folge war, dass sich Pflegebedürftige aus Furcht vor einem höheren Eigenanteil gegen eine Neubegutachtung wehren, obwohl sie mehr Pflege brauchten. Ab dem 1. Januar 2017 ist dies anders: In den vollstationären Pflegeeinrichtungen gibt es einen einheitlichen pflegebedingten Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5, der von der jeweiligen Einrichtung mit den Pflegekassen/dem Sozialhilfeträger ermittelt wird. Dieser Eigenanteil wird nicht mehr steigen, wenn jemand in seiner Pflegeeinrichtung in einen höheren Pflegegrad eingestuft werden muss. Es wird zudem noch eine weitere Verbesserung für die Pflegebedürftigen geben: Künftig kann jeder versicherte Pflegebedürftige in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen zusätzliche Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. Bisher war dies davon abhängig, ob die Einrichtung das mit der Pflegekasse verhandelt hat. Zukünftig muss jede stationäre Pflegeeinrichtung mit den Pflegekassen entsprechende Vereinbarungen schließen und die zusätzlichen Betreuungskräfte einstellen. Die Finanzierung erfolgt wie bisher vollständig durch die soziale Pflegeversicherung.
Was ändert sich in der ambulanten Pflege?
Künftig muss jeder ambulante Pflegedienst neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung auch pflegerische Betreuungsmaßnahmen anbieten. Der Pflegedienst kann hierzu mit anderen zugelassenen Anbietern zusammenarbeiten. Das Leistungsspektrum der Pflegedienste wird somit erweitert.
Was ändert sich für Pflegepersonen, zum Beispiel Familienangehörige, die pflegen?
Aufgrund des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wird die Pflegeversicherung für einen deutlich größeren Personenkreis Rentenbeiträge entrichten. Entscheidend ist, in welchem Umfang die Pflege erbracht wird und in welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige eingestuft ist. Im Ergebnis werden mehr pflegende Angehörige einen Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge erhalten als bisher. Zudem wird die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs bei den Regelungen zur sozialen Sicherung der Pflegepersonen im Bereich der Arbeitslosen- und der Unfallversicherung berücksichtigt; der Schutz im Bereich der Arbeitslosenversicherung wird gleichzeitig deutlich erweitert. Dabei wird auch hier wie in der Rentenversicherung Schutz für Pflegepersonen gewährt, die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 pflegen.
Wird jetzt nicht alles noch komplizierter?
Die gesetzliche Pflegeversicherung und sämtliche Gesetze, die Leistungen für Menschen vorsehen, sollen verständlich, nachvollziehbar und praxistauglich sein. Regelungen werden it dem Pflegestärkungsgesetz neu gegliedert und dadurch übersichtlicher, unnötig gewordene Sonderregelungen fallen weg. Weil der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff die bisherige Unterscheidung zwischen kognitiv, psychisch und körperlich erkrankten Pflegebedürftigen überflüssig macht, war dies möglich. Alle Pflegebedürftigen, die den gleichen Pflegegrad haben, haben künftig Anspruch auf die gleichen Leistungen der Pflegeversicherung. Bürokratische Hürden und Antragspflichten werden abgeschafft. Niemand muss sich mehr selbst darum kümmern, wenn er das Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) zur Einstufung der Pflegebedürftigkeit haben will, denn jeder Pflegebedürftige erhält das Gutachten in Zukunft automatisch. Für bestimmte Hilfsmittel wie Badewannenlifter, Gehhilfen oder Duschstühle muss der Pflegebedürftige zukünftig keinen separaten Antrag mehr stellen, wenn der Gutachter des MDK derartige Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel konkret empfiehlt, die für den Erhalt der Selbständigkeit im Alltag von Pflegebedürftigen besonders wichtig sind und die es Familienangehörigen leichter machen zu pflegen. Die Empfehlungen werden in dem Gutachten festgehalten und damit automatisch an die Pflegekasse weitergeleitet. Wenn der Pflegebedürftige einverstanden ist, ist der Antrag damit gestellt und es wird in der Regel von der Kasse nicht noch einmal geprüft, ob das Hilfsmittel wirklich gebraucht wird. Auf welche Leistungen ein Anspruch besteht, erfährt man bei der Pflegeberatung.
Was ändert sich bei der Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehöriger?
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen werden besser unterstützt, damit sie aus den verschiedenen Angeboten die für sie am besten passenden Leistungen nach ihren Bedarfen und Wünschen zusammenstellen können. Die Pflegeberatung erstellt bei Bedarf und Wunsch einen individuellen Versorgungsplan. • Die Pflegekasse soll künftig jedem Anspruchberechtigten auf Pflegeberatung eine für sie persönliche zuständige Beratungsperson benennen. Dieser Pflegeberater ist für die Erst -und alle Folgeberatungen persönlich zuständig. Anspruchsberechtigte auf Pflegeberatung können sich künftig mit allen Fragen an ihre persönliche Beratungsperson wenden. • Eine zeitnahe Pflegeberatung ist für die Betroffenen wichtig. Wer einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellt, dem muss die Pflegekassen künftig innerhalb von zwei Wochen aktiv eine Pflegeberatung anbieten. Ausgenommen sind nur einmalige oder monatliche Anträge auf Kostenerstattung. • Auch die Angehörige erhalten erstmals einen eigenständigen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn die Pflegebedürftigen zustimmen. Damit erhalten die Angehörigen mehr Unterstützung für die Organisation der Pflege. • Die verschiedenen Beratungsangebote vor Ort für Pflegebedürftige sollen besser aufeinander abgestimmt werden. Die örtlichen Beratungsstellen sollen besser zusammenarbeiten. • Die Pflegekassen werden verpflichtet, einen Überblick über die regional verfügbare Pflege- und Unterstützungsangebote einschließlich der Kosten im Internet zu veröffentlichen und dabei benutzerfreundliche Suchmöglichkeiten vorzusehen. Werden die Beiträge für die Pflegeversicherung steigen? Der Beitrag zur Pflegeversicherung wird um 0,2 Prozent steigen, um die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und die damit verbundenen Leistungsverbesserungen zu finanzieren. Die Beiträge zur Pflegeversicherung bleiben dann voraussichtlich bis zum Jahr 2022 unverändert.
Wer profitiert von der Reform?
Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ermöglicht eine noch stärker personenzentrierte und bedarfsgerechte Pflege. Körperlich, geistig und psychisch bedingte Pflegebedürftigkeit wird vollkommen gleichrangig als Einschränkung angesehen und bewertet. Durch die Reform werden in den nächsten Jahren zusätzlich bis zu 500.000 Menschen Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, die trotz vorhandener Einschränkungen ihrer Selbständigkeit vom bisherigen System nicht als pflegebedürftig eingestuft wurden und deshalb bislang keinerlei Unterstützung bekommen haben. Die Unterstützung beginnt zudem deutlich früher und verteilt sich gerechter über den ganzen Pflegeverlauf. Das kommt auch Angehörigen zugute, die zudem durch die Reform Verbesserungen in der Beratung und bei unterstützenden Sozialleistungen erhalten. Auch die Pflegekräfte profitieren von der Reform. Denn das Gesetz stärkt die fachlichen Grundlagen der Arbeit in der Pflege, fördert die Erarbeitung neuer Konzepte in den Einrichtungen und schafft zudem eine bessere Basis für die Pflegequalität. Zudem wird die von der Pflegeversicherung voll finanzierte Unterstützung der Arbeit in den Pflegeheimen durch zusätzliche Betreuungskräfte nochmals ausgeweitet.
Was wird sich beim sogenannten Pflege-TÜV ändern?
Der so genannte Pflege-TÜV wird auf eine neue Grundlage gestellt. Zentraler Maßstab für eine gute Pflegeeinrichtung muss eine hochwertige Pflege sein, die nach den neuesten pflegefachlichen Erkenntnissen geleistet wird. Das genau bilden die bisherigen Pflegenoten nicht gut genug ab. Mit diesem Gesetz erfolgt daher eine echte Weiterentwicklung: Der Pflege-TÜV wird mit Unterstützung der Wissenschaft, die schon wichtige Vorarbeiten geleistet hat, grundsätzlich überarbeitet. Die Ergebnisqualität rückt stärker in den Vordergrund.
Was kostet die Pflegereform?
Es entstehen bei der Pflegeversicherung Mehrausgaben von 3,7 Milliarden Euro im Jahr 2017 und 2,4 bis 2,5 Milliarden Euro in den Folgejahren. Die Pflegereform wird durch die Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte finanziert. Zur Finanzierung einmalig entstehender Umstellungskosten wurde vorgesorgt; hierfür werden bereits vorhandene Mittel der Pflegeversicherung herangezogen. Doch sowohl für die Entwicklung des Mittelbestands der sozialen Pflegeversicherung als auch für die Entwicklung der Beitragssätze haben wir Festlegungen getroffen, die die nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung gewährleisten: So darf der Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung Ende 2020 nicht weniger Mittel zur Verfügung haben, als ohne Reform und die Beitragssätze sollen länger stabil bleiben als ohne Reform, nämlich im Idealfall bis ins Jahr 2022. Bei der Betrachtung der Finanzierung muss berücksichtigt werden, dass die Pflegereform auch Einsparungen und Mehreinnahmen bringt: Einmal werden die (Kommunen als) Kostenträger der Sozialhilfe dauerhaft um ca. 500 Mio. Euro entlastet, dann führt die Reform zu direkten und indirekten Beschäftigungseffekten im Pflegesektor durch die Einstellung zusätzlicher Betreuungsassistenten und höhere Sachleistungen und damit zu Mehreinnahmen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Wie wird die Pflegereform finanziert? Die Finanzierung erfolgt durch eine Erhöhung des Beitrags zur Pflegeversicherung. Der Beitragssatz wird zum 1. Januar 2017 um 0,2 Prozent angehoben. Das führt im Jahr 2017 zu Mehreinnahmen von 2,5 Milliarden Euro. Wie lautet der Zeitplan für die Umsetzung der Pflegereform? Das Gesetz soll teilweise schon im Jahr 2016 in Kraft treten, damit ausreichend Zeit zur Vorbereitung für den Beginn der neuen Leistungen ab dem 1. Januar 2017 vorhanden ist.