Pflegezusatzversicherung
Ist eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll?
Angesichts der immer älter werdenden Bevölkerung in Deutschland nimmt die Pflege im Alter einen immer höheren Stellenwert ein. Einhergehend mit dem höheren Bedarf an Pflege ist ein Mangel an Pflegefachkräften zu verzeichnen. Doch immer noch gilt: wer Pflege benötigt, bekommt sie.
Ein Knackpunkt im Bereich pflegerischer Versorgung ist die Finanzierung. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist lediglich eine Absicherung für Teilbereiche der Pflege.
Die Kosten für eine Versorgung im Pflegefall werden in der Zukunft nicht geringer. Wer im Alter nicht auf seine Kinder oder auf das Sozialamt angewiesen sein will, sollte mit einer privaten Pflegezusatzversicherung vorsorgen. Eine gute Berechnung ist wichtig. Pflegebedürftige Menschen geben weniger Geld für Konsumgüter aus und können deshalb ihre Pflege zu einem Teil mit ihrer Rente oder ihren Ersparnissen finanzieren. Wer also eine gute Altersvorsorge hat, der hat zu einem großen Teil auch schon für die Pflege vorgesorgt. Allerdings sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung plus Rente in aller Regel nicht ausreichend, um alle Pflegekosten abzudecken.
Für entstehende finanzielle Lücken kann eine Pflegezusatzversicherung sinnvoll sein.
Versorgungslücken im Bereich der Pflege
Der Aufenthalt in einem Pflegeheim kann bis zu 5000 Euro im Monat kosten. Die Zahlung der gesetzlichen Pflegeversicherung hängt in ihrer Höhe vom vorliegenden Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 5, dem höchsten Pflegegrad, zahlt die Pflegeversicherung knapp 2000 Euro. Den Rest muss der oder die Pflegebedürftige selbst zahlen. Reicht die Rente und das Vermögen nicht, springt der Sozialhilfeträger ein.
Im Bereich der ambulanten Pflege sieht es ähnlich aus. Auch hier übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten. Kommt der Pflegedienst etwa dreimal pro Tag und liegt Pflegegrad 2 vor, so entsteht eine Zuzahlung von ca. 600 Euro, die nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung gedeckt ist. Auch hier gilt: reicht das eigene Einkommen oder Vermögen nicht, so muss ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt werden. Bei einem Pflegegrad 3 sind unter Umständen sogar bis zu 1000 Euro zuzuzahlen.
Welche privaten Pflegezusatzversicherungen gibt es?
Mitglieder der gesetzlichen Pflegeversicherung haben die Möglichkeit eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen.
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, das Risiko einer Zuzahlung im Pflegefall durch eine private Pflegezusatzversicherung zu minimieren.
Sie soll das Risiko privater Zuzahlungen abmildern. Es gibt drei Arten von Pflegezusatzversicherungen: die Pflegerentenversicherung, die Pflegekostenversicherung sowie die Pflegetagegeldversicherung.
Pflegerentenversicherung:
Die Pflegerentenversicherung ist eine Lebensversicherung. Im Fall der Pflegebedürftigkeit wird eine Rente ausgezahlt, deren Höhe vom Pflegegrad abhängt.
Bei einer Pflegerentenversicherung wird also eine Rente gezahlt, deren Höhe von dem festgestellten Pflegegrad abhängig ist. Die Rentenzahlung ist unabhängig von den tatsächlichen Kosten.
Pflegekostenversicherung:
Die Pflegekostenversicherung erstattet die Kosten, die nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung noch vom Versicherten zu tragen sind.
Wird also eine Pflegekostenversicherung abgeschlossen, so werden Kosten bei häuslicher oder stationärer Pflege zum Teil erstattet.
Pflegetagegeldversicherung:
Die Geldleistung der Pflegetagegeldversicherung wird unabhängig von den tatsächlichen Kosten der Pflege gezahlt. Bei Nachweis der Pflegebedürftigkeit wird ein fester Geldbetrag für jeden Pflegetag gezahlt. Die Höhe der Leistung orientiert sich in der Regel am Pflegegrad. Sie ist somit komplett unabhängig davon, ob die Pflegeleistungen stationär, teilstationär oder ambulant durch einen Pflegedienst erbracht werden.
Bei einer Pflegetagegeldversicherung bekommen die Versicherten also, abhängig vom festgestellten Pflegegrad, einen Geldbetrag. Über diesen können sie frei verfügen.
Welche Pflegezusatzversicherung ist am sinnvollsten?
Ganz oben bei den Empfehlungen von Pflegefinanzexperten steht die Pflegetagegeldversicherung. Der Grund liegt darin, dass hier da Geld frei zur Verfügung des Versicherten steht.
Wo ist der Haken?
Bei der Pflegetagegeldversicherung muss man durchgehend bis an sein Lebensende die Beiträge zahlen. Die Versicherung kann man nicht ruhend stellen. Eine Kündigung ist möglich. In diesem Fall ist allerdings alles, was bisher eingezahlt wurde, verfallen.
Wann eine Pflegezusatzversicherung abschließen?
Je eher man eine Pflegezusatzversicherung abschließt, desto geringer fallen die monatlichen Beiträge aus. Im Alter sind die Beiträge höher und es besteht die Gefahr, dass man vom Versicherer aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt wird.
Was ist zu beachten?
Im Vordergrund bei dem Abschluss einer privaten Zusatzpflegeversicherung steht die Frage, wie hoch die finanzielle Absicherung sein soll. Man muss also schauen, wie hoch die im Alter zu erwartende Rente und das sonstige Vermögen sein werden.
Ansonsten sollte man auf eine mögliche Beitragsfreiheit im Leistungsfall achten oder auf eine dynamische Anpassung der Beiträge und der Versicherungshöhe. Oft sind auch Karenz- und Wartezeiten zu beachten.
Von den Verbraucherzentralen wird die Pflegetagegeldversicherung favorisiert. Wie viel Geld ein Mensch im Pflegefall wirklich braucht und ob dafür eine Zusatzversicherung sinnvoll ist, hängt letztendlich von der individuellen Situation ab. Ein Alleinstehender kann beispielsweise seine durchschnittliche Rente auch für die Pflege einsetzen. Das reicht in vielen Fällen. Anderes ist es im Fall eines Ehepaars, von dem ein Partner in ein Altenheim geht, während der anderer Partner weiter in der Mietwohnung bleibt. Hier kann es eng werden. Es kommt auf das persönliche Vermögen an, ob eine Zusatzversicherung sinnvoll ist.
Wie hoch ist die staatliche Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung?
Es gibt auch eine staatlich geförderte private Pflegevorsorge. Allerdings ist die Leistung nicht ausreichend, um die Versorgungslücke komplett zu decken. Auf der anderen Seite besteht für die Versicherer ein Zwang zum Abschluss; sie können niemanden aufgrund von Vorerkrankungen abweisen.
Wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, kann der Versicherte, der ergänzend zur gesetzlichen Pflegeversicherung privat für den Pflegefall vorsorgt, eine staatliche Zulage von 5 Euro im Monat, also 60 Euro im Jahr erhalten. Das soll einen Anreiz zur Eigenvorsorge schaffen.
Wann besteht ein Anspruch auf Geldleistungen aus der privaten Pflegezusatzversicherung?
Mit dem Abschluss des Vertrages beginnt meist eine Wartezeit von maximal 5 Jahren. Erst nach Ablauf der Wartezeit kann im Pflegefall eine Leistung aus der Pflegezusatzversicherung beansprucht werden.
Wie hoch ist die Versicherungsprämie für die Pflegezusatzversicherung?
Die Höhe der Beiträge zur staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung werden durch die Versicherungsgesellschaften kalkuliert. Sie unterscheiden sich stark und hängen vom Alter und der Höhe der späteren Leistung ab. Beispiel: Wer mit 30 Jahren eine Pflegezusatzversicherung abschließt, erhält im Pflegefall bei den meisten Versicherungsgesellschaften bei Pflegestufe 3 etwa 830 Euro monatlich.
Werden auch bereits bestehende Pflegezusatzversicherungen staatlich gefördert?
Eine staatliche Förderung alter Pflegezusatzversicherungen (Abschluss vor 2021) ist nur möglich, wenn diese Verträge die gesetzlich geforderten Voraussetzungen erfüllen. Es gibt aktuell etwa 2 Millionen private Pflegezusatzversicherungen, von denen die meisten die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung nicht erfüllen. Man sollte sich beraten lassen, ob ein Wechsel in einen geförderten Vertrag möglich ist.
Ist eine staatliche Förderung auch bei Personen möglich, die in der privaten Pflegeversicherung abgesichert sind?
Ja, eine staatliche Förderung der Pflegezusatzversicherung ist auch bei Personen möglich, die eine private Pflegeversicherung haben.
Erhalten auch Kinder die staatliche Förderung?
Nein, Kinder sind von der staatlichen Förderung ausgeschlossen, da diese erst für Personen ab 18 Jahre möglich ist.
Werden auch Beamte gefördert?
Ja, da es keine Unterscheidung im Gesetz zwischen Beamten und Angestellten gibt.