Hat die Pflegekasse einen Pflegegrad anerkannt, so werden die diesem entsprechenden Leistungen gezahlt, und zwar unbefristet.
Häuftig verschlechtert sich jedoch der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen nach einiger Zeit. Damit einhergehend erhöht sich dann der Pflegeaufwand. Jedoch werden die Leistungen der Pflegekasse nicht automatisch an die veränderte Situation angepasst.
Antrag auf Höherstufung erforderlich
Höhere Leistungen, die dem aktuellen Pflegeaufwand entsprechen, zahlt die Pflegekasse nur auf Antrag. Ein Antrag auf Höherstufung, also auf Eingruppierung in einen höheren Pflegegrad, kann jederzeit und formlos bei der Pflegekasse gestellt werden. Zur eigenen Sicherheit sollte er jedoch schriftlich verfasst werden. Außerdem, will man einen Nachweis über den Eingang des Antrags bei der Pflegekasse, sollte man ihn per Einschreiben versenden oder persönlich abgeben und sich den Eingang quittieren lassen.
Der Antrag kann etwa wie folgt lauten: „Hiermit beantrage ich die Einstufung in einen höheren Pflegegrad.“ Oder: „Ich beantrage die Überprüfung meines Pflegegrades.“
Höhere Leistungen, also insbesondere mehr Pflegegeld, zahlt die Pflegekasse nicht rückwirkend, sondern erst ab Zugang des Antrags. Man sollte also nicht lange zögern, wenn sich der Gesundheitszustand und der Pflegebedarf des oder der Betroffenen erhöht.
Erneute Begutachtung durch MDK
In der Regel beauftragt die Pflegekasse nach Eingang des Antrags auf Höherstufung den MDK, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen, mit der Erstellung eines neuen Pflegegutachtens. Das Gutachten ermittelt und berechnet den Pflegegrad und ist dann die Grundlage für die Entscheidung der Pflegekasse, ob sie dem Antrag auf Anpassung des Pflegegrades stattgibt oder ob sie ihn ablehnt.
Für die Begutachtung hinsichtlich der Höherstufung geltend die gleichen Kriterien wie für die Erstbegutachtung. Es werden die sechs Module der NBA für die Berechnung des Pflegerades genutzt.
Ergebnis des Höherstufungsantrags
Hat der MDK einen höhren Pflegegrad festgestellt, so passt die Pflegekasse ihre Leisungen an und erlässt einen neuen Leistungsbescheid.
Wenn der MDK in seinem Gutachten zum Ergebnis kommt, dass keine Verschlechterung der pflegerischen Situation eingetreten ist und somit kein höherer Pflegegrad gerechtfertigt ist, so erlässt die Pflegekasse ebenfalls einen Bescheid, einen Ablehnungsbescheid. Hiergegen ist Klage vor dem Sozialgericht möglich.
Antrag auf Höherstufung 2 im November 2019. Nach Ablehnung und langer Wartezeit 2. Gutachten am 14.7..2020.
Heute 17.7.2020 nach 4 Tagen wurde Pflegesrufe 2 genehmigt. Allerdings erst ab 14.7.2020 wird Pflegegeld
bezahlt. Normal wird Pflegegeld ab 1. Antrag , also ab November rückwirkend überwiesen.
Ich habe das Gefühl; dass ich ausgetrickst werde.
Wenn ich den Widerspruch weiter aufrechterhalte, was passiert.
Habe einen Antrag auf Pflegegeld gestellt. Normal kommt der Gutachter des MZD zu den Pflegebedürftigen nach Hause um ein Gutachten zu erstellen. Wegen der Corona-Krise würde ich telefonisch zu meiner Situation befragt vom MZD.. Ich war sehr aufgeregt und überfordert das ich jetzt der Meinung bin eventuelle Fragen nicht richtig verstanden zu haben und falsch beantwortet habe.. Dadurch eventuell einen falschen Pflegegrad bekommen habe. Nun meine Frage! Habe ich die Möglichkeit nochmals ein Gutachten zu erstellen lassen wenn die Corona-Krise etwas abgekühlt ist und der MZD wieder zu den Pflegebedürftigen nach Hause darf. Bis dahin möchte ich alle anderen Gutachten nicht in Anspruch nehmen. Danke für eine Nachricht.
Schönen guten Tag wir sind in eine ähnlichen Situation.
Am 07.10.2020 Pflegestufe Erhöhung beantragen der der Pflegekasse. Am 09.11.2020 telefonischen Gutachten durch MDK durchgeführt am 12.11.2020 wurde uns mitgeteilt dass Pflegestufe 2 weiterhin bestehen bleibt. Am 20.11.2020 direkt in Widerspruch gegangen . Und am 08.01.2021 eine Zustimmung durch MDK und Pflegekasse für Pflegestufe 4 . Ein zweites Gutachten wurde am 04.01.2021 gestellt ohne ein wirkliches Gutachten vor Ort stattfinden lassen konnte und auch nicht telefonisch. Da auch bereits unser Opa seit dem 16.12.2020 verstorben war .
Wir sind immer noch bei 2 Widerspruch das sie ab Antrag rückwirkend zahlt und nicht erst ab Januar.2021
Wie verlief es damals bei ihnen weiter?
Hallo wie ist es ausgegangen?