Pflegebedürftig – was nun?
Es kommt oftmals ganz unerwartet: Alte Menschen werden pflegebedürftig. Vorausgegangen sein kann ein Krankenhausaufenthalt. Manchmal ist es hingegen ein schleichender Prozess. Irgendwann kann ein Mensch sich nicht mehr selbst versorgen.
Tritt Pflegebedürftigkeit ein, so ist das ein Problem für die Betroffenen, oft noch mehr aber für die Angehörigen. Oft sind sie mir der neuen Aufgabe der Pflege schlicht überfordert.
Laut aktueller Statistik wird weit mehr als die Hälfte aller pflegebedürftigen Personen zu Hause betreut. Oft sind es die Angehörigen, die die Pflege sicherstellen. Für sie sieht das Gesetz Hilfen und Unterstüztung vor.
Wenn Menschen pflegebedürftig werden, stellt das Angehörige vor große Herausforderungen. Nicht selten fühlen sie sich von der neuen Aufgabe überfordert. Doch es gibt Angebote, bei denen sie das Pflegen lernen können.
Pflegeschule für Angehörige: wie pflege ich richtig?
Derzeit gibt es das noch nicht bundesweit: eine Pflegeschule für Angehörige. Hier lernen Angehörige, wie man richtig pflegt. Sie erhalten Tipps und Anregungen, immer konkret bezogen auf den Menschen, der gepflegt werden muss.
Solche Kurse und Anleitungen werden von Krankenhäusern, von Volkshochschule und auch von den Pflegekassen angeboten. Diese informieren über Veranstaltungsort und -zeit.
Was lernt man in einem Pflegekurs?
In einem Pflegekurs für Angehörige werden Grundkenntnisse der Pflege vermittelt. Es geht twa darum: wie setzt man eine Spritzse richtig, wie wird ein Katheder gewechsel, wie wird ein Bett pflegegrecht hergerichtet? Die Pflegekurse beinhalten fünf bis acht Kurseinheiten welche 1 – 2 Stunden dauern.
Wer bezahlt den Pflegekurs?
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Pflegekurs, wenn der Kursanbieter mit der Kasse einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Hierüber muss man sich vorab bei der Pflegekasse informieren.
Was bekommen Angehörige für die Pflege?
Einen Geldanspruch gegen die Pflegekasse haben Angehörige nicht. Der Anspruch auf Pflegegeld steht vielmehr dem Pflegebedürftigen zu, der bei der Pflegekasse versichert ist. Er kann, muss aber nicht, das Pflegegeld an den Angehörigen weitergeben. Letztendlich ist es eine Vereinbarung zwischen dem Versicherten und dem pflegenden Angehörigen.
In welcher Höhe ein Anspruch auf Pflegegeld besteht, richtetet sich nach dem festgestellten Pflegegrad. Ab Pflegegrad 2 gibt es das Pflegegeld. Bei PG 2 beträgt es monatlich 316 Euro.
Die Angehörigen als Pflegeperson haben allerdings einen Anspruch auf eine Rente. Die Beiträge in die Rentenkasse zahlt die Pflegekasse.
Was ist im Familienpflegegesetz geregelt?
Pflegender Angehöriger erhalten Unterstützung von ihremArbeitgeber. Damit pflegende Angehörige ihren Beruf und die Pflege vereinbaren können, wurde das Pflegezeit- oder Familienpflegezeitgesetz geschaffen. Es sieht beispielsweise vor, dass einmalig zehn Tage Freistellung von der Arbeit für den Notfall beansprucht werden können, wenn ein Familienmitglied plötzlich zum Pflegefall wird. Für diesen Fall können Angehörigen ein Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse beantragen. Möglich ist auch biss zu sechs Monatenunbezahlt ganz oder teilweise aus dem Job aussteigen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen zu Hause zu versorgen. Der Anspruch besteht allerdings nur, wenn der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Um den Lohnausfall auszugleichen, kann man ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen.
Zusaätzlich kann die wöchentliche Arbeitszeit bis zu 24 Monate lang auf bis zu 15 Stunden gekürzt werden. Ein solcher Anspruch besteht jedoch nur in Betrieben mit mindestens 25 Arbeitnehmern. Auch hier kann ein Darlehenbeantragt werden.
Wo gibt es eine neutrale Beratung zur Pflege?
Pflegedienste, egal ob privat oder der freien Wohlfahrt, haben (auch) ein Eigeninteresse an der Pflege. Eine neutrale Beratung gibt es von den Pflegeberatern der Pflegekassen. Diese sind gesetzlich hierzu verpflichtet.
Können pflegende Angehörige eine Kur beantragen?
Allein aufgrund der Tatsache, dass ein Angehöriger gepflegt wird, kann keine Kur beantragt werden. Eine Kur gibt es nur bei medizinischer Notwendigkeit. Wer über einen längeren Zeitraum einen Angehörigen pflegt, erreicht mitunter seine Belastungsgrenze.
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