Die Zahl der Menschen, die auf einen Platz in einem Pflegeheim angewiesen sind, erhöht sich von Jahr zu Jahr. Die Kosten für die stationäre Pflege sind hoch. Sie variieren nicht nur nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit, die bei dem Menschen vorliegt, also dem Pflegegrad, der von der Pflegekasse ermittelt worden ist, sondern auch von Heim zu Heim. In den meisten Fällen sind sie so hoch, dass die Sozialhilfe einspringen muss.
Ambulant vor stationär
Der Grundsatz ambulant vor stationär liegt der Pflegereform der vergangenen Jahre zugrunde. Nicht allein aus Kostengründen, sondern auch, weil der Wunsch, in den eigenen vier Wänden alt und gepflegt zu werden, menschlich ist. Die meisten alten Menschen sträuben sich, in ein Heim umzuziehen. Ein solcher Umzug kann zudem die Krankheit verschlimmert. Das ist oft bei demenzkranken menschen der Fall. Sie sind auf eine vertraute Umgebung und vertraute Personen angewiesen.
Heimkosten variieren von Bundesland zu Bundesland
Die Kosten, die ein Bewohner für einen Platz im Altenheim bzw. Pflegeheim zahlen muss, sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Der Träger des Heims, egal, ob privat, kirchlich oder staatlich, muss die Kosten für seine stationäre Pflegeeinrichtung selbst kalkulieren und festsetzen. Vorgeschrieben ist allerdings, dass er sich die Kosten von den Pflegekassen und den Sozialamtern genehmigen lassen muss. Im Bundesdurchschntt zahlen Pflegebedürftige für ihren Heimplatz ca. 1800 Euro monatlich. Darin sind dann Pflegekosten, Kosten für Unterkunft und Kosten für Essen enthalten. Von Bundesland zu Bundesland schwanken die Kosten dabei erheblich. So kostet ein Heimplatz in Sachsen-Anhalt ein Heimplatz durchschnittlich etwas mehr als 1200 Euro, in NRW hingegen etwa 2250 Euro. In diesen Kosten ist nicht die Zahlung der Pflegekasse enthalten.
Aber auch innerhalb eines Bundeslandes, ja sogar innerhalb einer Region sind die Preise für einen Platz im Pflegeheim alles andere als einheitlich. Die sich daraus ergebende Folge für den Verbraucher, also denjenigen, der einen Heimplatz für sich oder einen Angehörigen sucht, ist einfach: Preisvergleich.
Pflegeheim ist ungleich Seniorenresidenz
Wichtig zu wissen ist. Ein Pflegeheim ist ein Pflegeheim, eine Seniorenresidenz eben eine Seniorenresidenz. Letztere kann ihre Leistungen und ihre Preise frei gestalten, ohne sich von der Pflegekasse oder dem überörtlichen Sozialamt reglementieren lassen zu müssen. Diese übernehmen dann aber auch nicht die Kosten.
Wie setzen sich die Heimkosten zusammen?
Die Heimkosten setzen sich aus mehreren Teilen zusammen. Zunächst gibt es die Kosten für die Pflege. Hieran, und auch nur hieran, beteiligt sich die Pflegekasse mit einer Zahlsumme, die von Pflegegrad zu Pflegegrad variiert. Sie hängt also von der Schwere der Pflegebedürftigkeit ab.
Die Pflegekasse zahlt bei einem festgestellte Pflegegrad 1 so gut wie nicht, nur 125 Euro monatlich. Denn dieser Personenkreis soll, so der Wille des Gesetzgebers, nicht in einem Pflegeheim leben.
Neben den Pflege- und Betreuungskosen stehen die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung, die sogenannten Hotelkosten. Im Durchschnitt betragen diese Kosten etwa gut 700 Euro.
Dann gibt es noch die sogenannten Investitionskosten. Das sind Kosten, die für Instandhaltung des Gebäudes und der Einrichtung entstehen. Sie schlagen mit etwa 450 Euro monatlich zu Buche.
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)
Die Pflegekosten werden, wie dargelegt, durch die Pflegekasse bezuschusst. Einen Großteil der Pflegekosten muss der Bewohner des Heims jedoch selbst tragen. Dieser Anteil liegt bei etwa 650 Euro monatlich. Er bleibt für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim gleich. Wird die Pflegebedürftigkeit größer, erhöht sich also der Pflegegrad, so hat dies keine Auswirkungen auf die Höhe des Eigenanteils. Das ist gesetzlich vorgegeben und soll den Bewohner vor steigenden Kosten für die Pflege schützen.
Es ist einfach toll, dass Ihr so gut organisiert seid. Danke auch für die unermüdliche Arbeit, die ihr leistet.
Lg Alisa