Was ist der Medizinische Dienst MDK?
Mit MDK ist der medizinische Dienst der Krankenversicherungen gemeint, der für die Beratungs- und Begutachtungsleistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zuständig ist. Zu seinen Aufgaben gehört es u.a., zu Fragen von Arbeitsunfähigkeit oder Dauer von REHA-Maßnahmen Stellung zu nehmen. Er wird auch zur Begutachtung herangezogen, wenn es um die Feststellung von Pflegebedürftigkeit und die Zuweisung in entsprechende Pflegegrade geht. Für die privat Versicherten ist der medizinische Dienst MEDICPROOF zuständig.
Seit 2019 gilt der MDK als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Kürzel MD für „Medizinischer Dienst“. Somit ist nach dem MDK-Reformgesetz gesichert, dass der Medizinische Dienst neutral handelt und nicht die möglichen Interessen der Krankenkassen vertritt. Zu den Mitarbeitern des MDK gehören u.a. Ärzte, Fachärzte, Pflegefachkräfte und Pharmazeuten.
Was sind die Aufgaben des MDK bei einer Begutachtung in der Pflege?
In den Aufgabenbereich des MDK gehören Begutachtung und Beratung in der Pflege. Der Medizinische Dienst wird im Auftrag der Pflegekassen tätig, sobald hier ein Antrag auf Leistungen zur pflegerischen Unterstützung eingegangen ist. Der MDK vereinbart Termine mit den Antragstellern und begutachtet die Situation direkt vor Ort.
Dabei gehen die Mitarbeiter des MDK nach gesetzlichen Grundlagen vor, wie sie in den „Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem XI. Buch des Sozialgesetzbuches“ vorgegeben sind.
Beim Hausbesuch überprüft der Gutachter, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, d.h. er stellt den Grad der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bzw. deren Einschränkung fest. Hier richtet er sich nach geltenden Begutachtungsregeln, wie sie im „zweiten Pflegestärkungsgesetz“ vorgegeben sind. Nach diesen Grundlagen entscheidet er, welchen Pflegegrad er empfiehlt.
Neben der persönlichen Begutachtung vor Ort beschäftigen sich die Gutachter auch mit ärztlichen Diagnosen, mit Entlassungsberichten aus Krankenhäusern und den Dokumentationen von Pflegediensten oder anderen Versorgungsdiensten – sofern diese vorliegen – und beziehen sie in ihre Beurteilung ein.
Diese sechs Bereiche sind maßgeblich beim Besuch vor Ort
Gutachter fragen zum einen nach der Mobilität und überprüfen, wie gut bzw. eigenständig sich der Pflegebedürftige in der Wohnung und im näheren Umfeld fortbewegen kann. Zum anderen stellen sie kognitive und kommunikative Fähigkeiten fest. Dabei geht es um das Verstehen von Sachverhalten, das Verständlich-Machen eigener Bedürfnisse und um zeitliche und räumliche Orientierung.
Ferner werden bestimmte Verhaltensweisen und psychische Problemlagen überprüft, wobei z.B. nächtliche Unruhe, eventuell aggressive Verhaltensweisen gegenüber pflegenden Personen oder andere belastenden Auffälligkeiten festgestellt werden sollen.
Ein wichtiger Teil der Begutachtung ist die Selbstversorgung. Hier wird genau darauf geachtet, ob selbstständiges Essen und Trinken, Waschen und Anziehen und der Gang zur Toilette möglich ist oder ob hier bereits Einschränkungen vorliegen.
Auch wie gut Pflegebedürftige mit ihren krankheits- oder therapiebedingten Belastungen umgehen können, ist ein wichtiger Punkt auf der Begutachtungsliste. Hier geht es u.a. um die Frage, ob Medikamente noch selbstständig eingenommen werden können oder der Umgang mit Rollator oder Prothese uneingeschränkt und selbstständig möglich ist.
Ein wichtiger Aspekt ist auch das selbstständige Gestalten des Alltagslebens und das Pflegen sozialer Kontakte.
Für alle oben genannten Bereiche stellt der Gutachter den Grad der Beeinträchtigung fest und vergibt danach seine Punktezahl. Dabei richtet er sich nach der Einteilung von geringfügiger bis hin zu schwerster Beeinträchtigung. Je höher die Punktzahl, umso größer ist der Unterstützungsbedarf. Auf dieser Grundlage kann er den Pflegegrad berechnen.
Siehe auch: Pflegegrad berechnen auf der Internetseite.
Abschließend gibt der Gutachter seine Empfehlung an die Pflegekasse weiter, die auf dieser Basis ihre Leistungen festlegt.
Vorbereitung auf den Gutachter-Besuch
Wer Pflegeleistungen beantragt hat, kann im Vorfeld selbst seinen Pflegegrad bestimmen. Pflegegradrechner werden auf verschiedenen Pflege-Internetseiten angeboten und sind problemlos auszufüllen. So kann der Antragsteller sich selbst einen Überblick verschaffen und eine Vorstellung von den zu erwartenden Leistungen entwickeln.
Siehe: Pflegegrad berechnen
Siehe auch: Pflegegradrechner
Eine gute Vorbereitung auf den Begutachtungstermin ist, wenn der Antragsteller oder seine pflegenden Angehörigen sich vorab Gedanken machen, was sie zur Unterstützung benötigen und diese Überlegungen in einem Pflegetagebuch schriftlich festhalten.
Gegen die Entscheidung, welcher Pflegegrad zugeordnet wird, kann der Antragsteller Widerspruch einlegen. Auch hier ist es gut, wenn vorab passende Argumente parat liegen, die den Widerspruch unterstützen.
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