Ein Rollator unterstützt die Mobilität bei Erkrankungen des Bewegungsapparats oder in Genesungsphasen. Mittlerweile nutzen ihn auch immer mehr ältere Menschen, um Unsicherheiten beim Gehen auszugleichen. Wer nicht mehr laufen kann oder zu schwach dazu ist, ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Doch ob Rollator oder Rollstuhl – wer eine Gehhilfe braucht, für den stellt sich die Frage nach den Kosten für die Anschaffung und nach eventuellen Zuschüssen von Kranken- oder Pflegekasse.
Um Unterstützung zu erhalten: Pflegegrad beantragen
Pflegegrade regeln mit ihren Abstufungen, welche Leistungen in welcher Höhe von den Pflegekassen gewährt werden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bei geringen Beeinträchtigungen erhalten noch kein Pflegegeld und keine Pflegesachleistungen. Ihnen stehen unter anderem Pflegeberatung, Zuschuss bei Wohnraumanpassung, der Entlastungsbetrag von 125 Euro und ein Betrag von 40 Euro für Pflegehilfsmittel zu.
Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 ist mit deutlich mehr Unterstützung gekennzeichnet. Ab Pflegegrad 2 kommen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und andere Leistungen hinzu. Entlastungsbeitrag und Betrag für Pflegehilfsmittel sind in allen Pflegegraden gleich.
Wer einen Pflegegrad beantragen will, kann das über seine Krankenkasse tun. Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, erstattungsfähige Produkte zu erhalten, die im Hilfsmittelverzeichnis der Kranken- und Pflegekassen verzeichnet sind.
Der Hilfsmittelkatalog von Kranken- und Pflegeversicherung
Dieses Hilfsmittelverzeichnis enthält mittlerweile mehr als 30 000 Einträge für spezielle Mittel, die der Genesung dienen, Einschränkungen ausgleichen oder deren Folgen abmildern können. Es wird zwischen Heilmittel, Hilfsmittel und Medikament unterschieden.
Eine Produktgruppe aus dem Bereich der Hilfsmittel sind die Gehhilfen. Mit ihnen sollen die Gelenke entlastet und die Mobilität gefördert werden. Dazu gehören Gehstock, Krücke und der Drei-Punkt-Gehstock sowie die Achselgehstütze, das Gehgestell und der Rollator, der auch als Gehwagen bezeichnet wird.
Der Rollstuhl zählt nicht zu den Gehhilfen. Er wird unter der Kategorie „Kranken/ Behindertenfahrzeuge“ als Krankenfahrstuhl gelistet. Wer sich für sich selbst oder einen Angehörigen im Verzeichnis nach einem Rollstuhl erkundigen möchte, schaue eher unter dem Stichwort „Pflegerollstuhl“ nach, um einen Treffer zu erzielen.
Der Rollator als Hilfsmittel
Für manche ältere Menschen ist der Rollator ein unverzichtbarer Begleiter geworden. Mit seinen vier Rädern bietet er festen Halt und kann in der Wohnung sowie draußen genutzt werden. Er unterstützt beim Aufstehen und Laufen und macht auch die Bewältigung längerer Wegstrecken möglich. Für manche Senioren ist er beim täglichen Einkauf unentbehrlich geworden.
Rollatoren gibt es als –etwas schwerfälliges- Standardmodell und in verschiedenen Variationen mit gehobener Ausstattung. Es gibt besonders leichte Modelle oder faltbare, die überall bequem verstaut werden können. Es lohnt sich, sich schon vor der Anschaffung Gedanken darüber zu machen, welche Ausstattung man braucht und welches Zubehör eventuell sinnvoll ist.
Allerdings will der Umgang mit dem Rollator gelernt sein. Fachgeschäfte informieren gründlich dazu und bieten auch die Möglichkeit, verschiedene Modelle auszuprobieren. Außerdem unterweisen sie darin, wie mit dem Rollator umgegangen werden muss.
Wer sich einen Rollator anschaffen will, sollte das mit seinem Hausarzt besprechen. Sieht dieser die medizinische Notwendigkeit, schreibt er ein Rezept bzw. eine Verordnung und die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Allerdings kann auf diese Weise nur das Standardmodell erworben werden, es sei denn, dass der Hausarzt auf dem Rezept bestimmte „Extras“ mitverordnet hat. Sonst bleibt nur die Möglichkeit, die Zusatzkosten für bestimmte Modelle oder das gewünschte Zubehör selbst zu tragen.
Der Rollstuhl als Hilfsmittel
Wenn ein Rollator oder andere Gehhilfen nicht mehr ausreichen, sind Betroffene auf einen Rollstuhl angewiesen. Rollstühle sind wesentlich teurer als andere Gehhilfen und für längere Strecken nicht so gut geeignet. Außerdem besteht für Rollstuhlfahrer immer die Gefahr, durch das zu lange Sitzen Druckstellen zu bekommen.
Aber ungeachtet dessen sind sie ideale Fortbewegungsmittel bei eingeschränkter Mobilität. Sie sind sicher und stabil, können individuell angepasst werden und sind gut zu transportieren.
Auch bei der geplanten Anschaffung eines Rollstuhls gilt: der erste Weg geht zum Hausarzt, der die Verordnung ausstellt und eventuell schon beraten kann, wie der Rollstuhl beschaffen sein muss. Auch die Sanitätshäuser können umfassend und kompetent beraten, welches Modell am besten passt. Günstig für die Kostenerstattung ist, die ärztliche Verordnung zusammen mit einem Kostenvoranschlag des betreffenden Sanitätshauses bei der zuständigen Pflegekasse einzureichen.
Meine Ehman ist 100% gehe behindert. Mit normalen Rollstuhl kommt er nicht zu recht.
Welche Voraussezung muss er haben für einen Elektrorollstuhl?